Wir sind
Die Interessengemeinschaft B212 freies Deich- und Sandhausen
- hat sich Anfang 1995 gegründet
- bewirkte im September 1996 durch eine eigene Fachaufsichtsbeschwerde gegen das erste Raumordnungsverfahren in Sachen B212 eine Abänderung der damaligen Landesplanerischen Feststellung
- setzte auf der Antragskonferenz zum neuem Raumordnungsverfahren im Jahre 2004 erfolgreich durch, dass alle Trassenvarianten im neuen Verfahren in die Grobprüfung mitaufgenommen werden mussten
- führt seit Mitte der neuziger Jahre öffentliche Informationsveranstaltungen zum Thema durch oder wirkt an diesen mit
- gilt über alle Parteien- und Interessengruppen hinweg als sachkundige und solide an den Unterlagen arbeitende Gruppe, die gerade in jüngster Zeit immer wieder zu Vorträgen und Diskussionsrunden geladen wird
- wird von der niedersächsischen Planungsbehörde als am Verfahren Beteiligte akzeptiert und kann damit an allen Verfahrensschritten teilnehmen
- besteht aus ca. 30 aktiv arbeitenden Mitgliedern, die gerne ihre kreativen Fähigkeiten nutzen, um neben ihrer inhaltlichen Arbeit eine breite Öffentlichkeit gegen die vorliegenden Planungen zu mobilisieren
Den Namen Interessengemeinschaft B 212 freies Deich- und Sandhausen haben wir uns zu Beginn des ersten Raumordnungsverfahrens (ROV) gegeben, da in der Anfangszeit der IG nur Anwohner der beiden unmittelbar betroffenen Delmenhorster Stadtteile aktiv wurden. Erst im zweitem ROV wurde deutlich, wie dramatisch fast ganz Delmenhorst durch neu enstehende Verkehrsströme betroffen sein wird. Die Überlegung lag nahe, unseren Namen in Interessengemeinschaft B212 freies Delmenhorst zu ändern.
Wir haben uns bewusst dagegen entschieden. Der Grund ist einfach:
Unter unserem Namen haben wir uns im ersten Verfahren einen bei allen Behörden bekannten Namen gemacht. Unsere Position als direkt am Verfahren Beteiligte hätten wir vielleicht riskiert, wenn wir im jetzigem Verfahren unter neuem Namen aufgetreten wären und damit den Behörden einen formalen Grund gegeben hätten, uns diese Position abzuerkennen.