Fledermaus ist in Gefahr


Im laufenden Verfahren sind mehrere Gutachten zum Thema Fledermausvorkommen und durch den Strassenbau resultierender Gefährdung der durch die rote Liste geschützten Tiere angefertigt worden. Diese Gutachten beziehen sich immer nur auf einen Teilabschnitt.
Betrachtet man alle Gutachten gemeinsam , so erkennt man das daraus entstehende Gefährdungspotential.

So ist zum Beispiel die Gefährdung der Fledermäuse aus DEL-Sandhausen nicht eingeflossen in das Verfahren zum Bauabschnitt 3/2 der A281. Die Gefährdung wird lediglich im Verfahren zur B212neu berücksichtigt. Es gibt eine Aussage der GPV , dass über die A281 eine Überquerungshilfe auf freiwilliger Basis gebaut werden wird. Auch auf Nachfrage ist bis heute weiteres nicht bekannt .
    
Für den Bauabschnitt 4 der A281 sind Fledermäuse aus DEL-Heide begutachtet worden, aber nicht die Fledermäuse aus Sandhausen. es drängt sich der Verdacht auf, dass eine Gesamtbetrachtung nicht beabsichtigt ist.  

Nachfolgend ein Schreiben an die bremischen Behörden, dass bis zum 30.März 2009 nicht beantwortet wurde.

  
   Delmenhorst, den 19.07.2008


Betr.: Beeinträchtigung von Fledermausvorkommen durch die geplante A281 Bauabschnitt 3/2 und Bauabschnitt 4; Vermeidung von Verbotstatbeständen nach dem Artenschutzgesetz



Sehr geehrte Damen und Herren,



die uns bisher vorliegenden Unterlagen zu den Planungsunterlagen zum Bau der Autobahn A 281 Bauabschnitt 3/2 und Bauabschnitt 4 lassen vermuten, dass eine umfassende Erfassung und Bewertung der betroffenen Fledermausvorkommen  leider nicht in dem erforderlichen  Umfang durchgeführt wurde.

Nach dem  bisherigen Stand der Dinge wurde bisher lediglich die Quartiere von Fledermäusen im Bereich Heide nördlich von Delmenhorst  durch folgende Gutachten näher untersucht und berücksichtigt:

1. Gutachten  MEYER & RAHMEL 2006: Quartiersuche von Fledermäusen; Untersuchung im Auftrag des Niedersächsischen Landesbetriebs für Küstenschutz, Wasserwirtschaft und Naturschutz
2. Gutachten  MEYER & RAHMEL 2008: Einschätzung zum Konfliktpotenzial „Fledermäuse A281 im Bauabschnitt 4 und B212“ auf der Grundlage von Untersuchungen des Jahres 2007; unveröffentlichtes Gutachten im Auftrag der GPV).

Sowohl in den Planfeststellungsunterlagen zum BA 3/2 wie auch in den Planungsunterlagen zum BA 4 finden sich nach unseren bisherigen Erkenntnissen jedoch keinerlei Hinweise auf die Berücksichtigung des bedeutenden Fledermausvorkommen im Bereich Sandhausen.
Dieser offensichtliche Mangel muss umgehend korrigiert werden, da der Verdacht eines Verbotstatbestandes besteht!

Begründung:


Die Bedeutung dieses Fledermausvorkommens ist seit 2004 bekannt (Gutachten MEYER & RAHMEL 2004: Fledermauskundliche Untersuchungen im Bereich der geplanten B212n Abschnitt L875 bis Landesgrenze Bremen). Auf der Seite 12 dieses Gutachtens heißt es:
„Im Untersuchungsraum Sandhausen wurden im Untersuchungsjahr 2004 sieben Fledermausarten nachgewiesen. Für einen Vorgeeststandort am Rande der Flussniederung ist dies eine hohe Zahl. Unter der Berücksichtigung der Tatsache, dass mindestens vier dieser sieben Arten im Untersuchungsraum reproduzieren, ist dem Bereich als Fledermauslebensraum eine hohe Bedeutung zuzuerkennen. Für die anstehenden Fragen zur Linienfindung ist es allerdings notwendig, über diese allgemeine Aussage hinaus die Bedeutung einzelner Strukturen herauszuarbeiten. Generell kann aber aus den Ergebnissen gefolgert werden, dass es im Vergleich zu anderen Standorten im näheren Umfeld der Niederung oder der Niederungsränder in Bremen oder Delmenhorst um einen Funktionsraum besonderer Bedeutung handelt.“
Ein Blick auf die Karten des Gutachtens verdeutlicht den Sachverhalt:

Karte 2
Bild "Natur und Umwelt:slide0001_image001.png"
Karte 3
Bild "Natur und Umwelt:slide0002_image002.png"
Karte 4
Bild "Natur und Umwelt:slide0003_image003.png"
Neben der bisher fehlenden Berücksichtigung des Fledermausvorkommens im Bereich Sandhausen für die Planung der Bauabschnitte 3/2 und 4 ist jedoch auch die Beurteilung des Gefährdungspotenzials für Fledermäuse in den Planfeststellungsunterlagen zur  A 281 BA 3/2 problematisch.


Zitat aus der UVS; PGG Stand 10.08.2006; Seite 86:

Bild "Natur und Umwelt:slide0004_image004.png"
Als Quelle für diese Aussage wird offensichtlich das Gutachten von RAHMEL 2006 verwendet (UVS PGG 2006; Seite 109), weitere Literaturquellen  zu Fledermäusen werden in der UVS nicht angegeben:
Bild "Natur und Umwelt:slide0005_image005.gif"
Kommentar zu den Aussagen in der UVS:

Wichtig bei der Realisierung  eines Straßenbauprojektes ist, dass die geplanten Baumaßnahmen zum Schutz der Fledermäuse auch tatsächlich den Anforderungen genügen.
Bereits 2003 wurde mit dem  „Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft Querungshilfen für Fledermäuse – Schadensbegrenzung bei der Lebensraumzerschneidung durch Verkehrsprojekte“ ein Standard definiert, den es   bei der Planung des Bauabschnittes 3/2 zu berücksichtigen galt.
Kritisch erscheint vor diesem Hintergrund z.B. die geplante, nur 1m hohe Verwallung südlich  der A 281 BA3/2, wenn auch mit „geschlossener Gehölzbepflanzung“.
Auch die  „Anpassungsfähigkeit der Fledermäuse im industriell genutzten Hafenbecken“ kann sicher nicht  als Begründung dafür dienen, dass diese sich  dann auch an die Gefährdungen durch den Straßenverkehr auf einer neuen und vierspurigen Autobahn anpassen können.
Auch der Hinweis auf den „deutlich verringerten Verkehr in der Nacht“ ist nicht geeignet, eine erhebliche Beeinträchtigung der Fledermäuse auszuschließen, handelt es sich doch um eine stark befahrene Autobahn. Zudem fehlen konkrete Verkehrszahlen für diesen Zeitraum, die diese Behauptung unterstützen könnten.
Um die Problematik zu verdeutlichen, werden im Nachfolgenden auf den Sachverhalt zutreffende Passagen aus dem Positionspapier 2003 der Arbeitsgemeinschaft Querungshilfen genannt:


„Kap. 2 Aktueller Kenntnisstand zu Zerschneidungswirkungen von  Verkehrsstraßen:“
Bild "Natur und Umwelt:slide0006_image006.png"

„Kap. 5 Empfehlungen für die Anlage von Querungshilfen“
Bild "Natur und Umwelt:slide0007_image007.png"
„Kap. 5 Empfehlungen für die Anlage von Querungshilfen“

Bild "Natur und Umwelt:slide0008_image008.png"

„Kap. 6 Wirkungskontrollen“




Zum Abschluss der Betrachtungen verweisen wir auf das folgende Zitat  (Gutachten  MEYER & RAHMEL 2008: Einschätzung zum Konfliktpotenzial „Fledermäuse A281 im Bauabschnitt 4 und B212“ auf der Grundlage von Untersuchungen des Jahres 2007; unveröffentlichtes Gutachten im Auftrag der GPV):

„Im Bauabschnitt 3/2  finden regelmäßig Kreuzungen der geplanten Trasse statt. Es wird empfohlen, in diesen Bereichen Lenkungsmaßnahmen und Überflughilfen zu installieren“.

Dieser Empfehlung können wir nur beistimmen.

In diesem Zusammenhang weisen wir nochmals mit Nachdruck auf das Erfordernis einer  Wirkungskontrolle sowie auf die Berücksichtigung der Fledermausvorkommen in Sandhausen bei der Planung der A 281  Bauabschnitt 3/2 und  Bauabschnitt 4 hin!