Pressemitteilung

B212neu: Klagefonds gegen Südvariante gegründet


Die „Interessengemeinschaft B212 freies Deich- und Sandhausen“ hat bei Ihrem Kampf gegen die Südvariante der B212neu Unterstützung bekommen. Am 11. Oktober wurde auf einer Gründungsversammlung im Stadtnorden der „Klagefonds B212neu“ ins Leben gerufen. Der Klagefonds verfolgt das Ziel, die Finanzierung einer gerichtlichen Auseinandersetzung gegen den zu erwartenden Planfeststellungsbeschluss der B212 Südvariante von Harmenhausen bis zum Anschluss an die A 281 in Bremen-Strom zu organisieren. Damit sollen die erheblichen Kosten eines aufwendigen Klageverfahrens schon im Vorwege auf möglichst viele Schultern verteilt werden. Erste Kontakte zu kompetenten und erfahrenen Anwälten auf dem Gebiet des Natur- und Verwaltungsrechts wurden bereits geknüpft. Mit Kosten von über 40.000 € für künftige Klageverfahren wird derzeit gerechnet. Der Klagefonds wird als GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) geführt. Jedes Mitglied ist Gesellschafter. Zur Geschäftsführung wurde ein vierköpfiger Vorstand gewählt: 1.Vors. Werner Heier, 2. Vors. Wolfgang Brandt, Kassenwart Jürgen Wappler, Schriftführer Ulrich Gadau.

In enger Zusammenarbeit mit den Sprechern der „IG B212 freies Deich- und Sandhausen“ soll die Chance genutzt werden, die als Fehlplanung empfundene Südvariante der B212neu auf gerichtlichem Wege noch zu stoppen. Dies erscheint durchaus möglich, da schon jetzt viele sachliche Gründe gegen die Südvariante sprechen und sinnvolle Alternativen vorhanden sind. Die jetzige Planung würde einen explosionsartigen Verkehrsanstieg in ganz Delmenhorst und Umgebung bewirken. Nach Auffassung der Südvarianten-Gegner wären Verluste an Lebensqualität durch zusätzlichen Lärm und Feinstaub sowie Wertverluste an Wohngrundstücken und Immobilien nur einige unumgängliche Folgen. Das Unfallrisiko für Schüler und Anwohner an den Hauptverkehrsadern würde steigen, erhöhter Unterhaltsaufwand an kommunalen Straßen würde den Stadthaushalt und somit alle Delmenhorster treffen. Selbst eine „Entwicklungsachse“ auf Ganderkeseer Gebiet wäre überflüssig, würden die Verantwortlichen die bestehenden Alternativen zur Verkehrsentlastung statt -belastung Delmenhorsts ernsthaft betrachten.

Der Klagefonds wird seine Arbeit nun vorrangig darauf ausrichten, möglichst viele Gesellschafter zu gewinnen. Gegen Entrichtung eines festgelegten Finanzierungsbeitrages kann jeder dem Fonds als Gesellschafter beitreten. Einzahlungen ohne Beitrittserklärung sind ebenfalls möglich und willkommen. Die Bankverbindung lautet: Klagefonds B212neu GbR, Kto.Nr. 263572000, BLZ 28067170 (RVB Delmenhorst-Schierbrok eG) Mit den Einnahmen soll dann ein Fachanwalt mit der Klageführung beauftragt werden. Die am Ende nicht genötigten Gelder werden vereinbarungsgemäß zurückerstattet.

Interessierte können sich im Internet unter www.igb212neu.de zur Sache informieren. Kontaktaufnahme per E-Mail: klagefonds@igb212neu.de, Postanschrift: „Klagefonds B212neu“, Sandhauser Weg 24, 27751 Delmenhorst,